Wir begleiten Sie zu Ihrem Scheidungstermin beim Familiengericht und stellen in der mündlichen Verhandlung den Scheidungsantrag.
Die Kanzlei Zöller führt Onlinescheidungen im gesamten Bundesgebietunabhängig von Ihrem Wohnort durch. Hierzu sind keine Anwaltsbesuche Ihrerseits nötig. Der gesamte Austausch von Unterlagen, wie der Vollmacht, die Kopie der Heiratsurkunde, die Formulare zum Versorgungsausgleich, etc., kann problemlos per Post,
E-Mail oder auch Fax erledigt werden. Bei Nachfragen stehen wir Ihnen jederzeit per Telefon oder via E-Mail zur Verfügung.
Scheidungskostenrechner
Scheidung online – Bundesweit
Wir vertreten Sie schnell, unkompliziert und kostengünstig im gesamten Bundesgebiet - ganz unabhängig von Ihrem Wohnort .
Bitte wählen Sie unter den unten angegebenen Themenfeldern aus. Sie finden dort alle wichtigen Informationen, die Sie für Ihre Onlinescheidung benötigen, insbesondere über den Ablauf, die Kosten, die Dauer, Unterhaltsfragen, etwaig vorhandene Immobilien und insbesondere die Kinder. Mit unserem Kostenrechner bekommen Sie schon jetzt kostenlos eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten. Füllen Sie das Scheidungsformular aus, wir erledigen dann 100 % vertraulich und kostengünstig alle notwendigen Formalitäten, beantworten Ihre weitergehenden Fragen, erinnern Sie im Bedarfsfall an Termine oder beizubringende Unterlagen und begleiten Sie schließlich zu Ihrem Scheidungstermin.
Bitte beachten Sie:
Ein Scheidungsantrag kann nur von einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt gefertigt und beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden.
Dabei kann der Rechtsanwalt aus dem gesamten Bundesgebiet stammen, weswegen wir von www.scheidungswillig.de Ihre Onlinescheidung unabhängig von Ihrem Wohnort und ohne Anwaltsbesuche bis zur rechtskräftigen Scheidung durchführen und begleiten können. Alle Unterlagen, die hierzu erforderlich sind, können per Post, E-Mail, Fax, etc. ausgetauscht werden.
Es gibt Angelegenheiten zu klären, wie z.B. Unterhalt, Vermögen, Kindesumgang, Sorgerecht etc.
Ehescheidung bei einer Ehe mit ausländischem Lebenspartner, Lebenspartnerschaften
Hier gelangen Sie direkt zum Onlineformular, ohne weitere Informationen zu erhalten.
Über alle Punkte besteht Einigkeit.