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Scheidungsrecht für Lebenspartnerschaften

Wie wird eine Lebenspartnerschaft aufgehoben?

Für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft ist gesetzlich ein Gerichtsurteil vorgeschrieben. Hier muss, wie bei der Scheidung, sich zumindest der Antragsteller anwaltlich vertreten lassen.

Wie bei der Ehe ist ein Jahr Trennungszeit Voraussetzung für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft, soweit beide Lebenspartner die Aufhebung wünschen bzw. objektive Anhaltspunkte gegeben sind, dass die Wiederherstellung der Lebenspartnerschaft nicht zu erwarten ist.

Soweit nur ein Lebenspartner die Aufhebung begehrt, der andere jedoch eine solche verweigert, ist die Aufhebung der Lebenspartnerschaft erst nach dreijähriger Trennungszeit möglich.

Ausnahmefälle sind, wie bei der Scheidung, Härtefälle, wie sie etwa bei Anwendung körperlicher Gewalt oder schweren Drohungen bestehen.

Allgemein gilt, dass sich die Aufhebung der Lebensgemeinschaft an dem Scheidungsverfahren orientiert.

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an  Kontakt, oder füllen das Scheidungsformular aus.

Wir begleiten Sie zu Ihrem Scheidungstermin beim Familiengericht und stellen in der mündlichen Verhandlung den Scheidungsantrag.

Die Kanzlei Zöller führt Online­scheidungen im gesamten Bundesgebietunab­hängig von Ihrem Wohnort durch. Hierzu sind keine Anwaltsbesuche Ihrerseits nötig. Der gesamte Austausch von Unterlagen, wie der Vollmacht, die Kopie der Heiratsurkunde, die Formulare zum Versorgungsausgleich, etc., kann problemlos per Post,
E-Mail oder auch Fax erledigt werden. Bei Nachfragen stehen wir Ihnen jederzeit per Telefon  oder via E-Mail zur Verfügung.

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