Einvernehmliche Scheidung - Ablauf der Scheidung online

Sie füllen das Scheidungsformular aus, entweder online oder in der Druckversion.

Nach Auftragserteilung erstellen wir Ihren Scheidungs­antrag und berechnen, auf Grundlage der geltenden Mindestgebühren, einen Kostenvoranschlag.

Nach Erteilung der Vollmacht wird der Scheidungs­antrag von uns beim zuständigen Familiengericht eingereicht.

(nach Ausgleich der Gerichtskosten wird der Scheidungs­antrag vom Gericht an den Ehegatten formell zugestellt.)

Sie erhalten vom Familiengericht einen Fragebogen zum sog. Versorgungsausgleich, den Sie bitte ausgefüllt an das Gericht zurückschicken.

Der Gerichtstermin beim zuständigen Familiengericht findet statt: Sie sind geschieden.

Das Familiengericht bestimmt daraufhin den Termin für Ihre Scheidung.

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Wir begleiten Sie zu Ihrem Scheidungstermin beim Familiengericht und stellen in der mündlichen Verhandlung den Scheidungsantrag.

Die Kanzlei Zöller führt Online­scheidungen im gesamten Bundesgebietunab­hängig von Ihrem Wohnort durch. Hierzu sind keine Anwaltsbesuche Ihrerseits nötig. Der gesamte Austausch von Unterlagen, wie der Vollmacht, die Kopie der Heiratsurkunde, die Formulare zum Versorgungsausgleich, etc., kann problemlos per Post,
E-Mail oder auch Fax erledigt werden. Bei Nachfragen stehen wir Ihnen jederzeit per Telefon  oder via E-Mail zur Verfügung.

Scheidungskostenrechner

Scheidungsformular