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Die Berechnung der Scheidungskosten über diesen Onlinekostenrechner basiert auf den aktuellen gesetzlichen Gebührentabellen. Der endgültige Streitwert wird jedoch allein vom zuständigen Familiengericht festgesetzt, wodurch es zu Abweichungen kommen kann.

Bitte beachten Sie:
Bei einer Onlinescheidung über diese Homepage zahlen Sie ausschließlich die Mindestgebühren!

Onlinekostenrechner für Scheidungen

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Wir begleiten Sie zu Ihrem Scheidungstermin beim Familiengericht und stellen in der mündlichen Verhandlung den Scheidungsantrag.

Die Kanzlei Zöller führt Online­scheidungen im gesamten Bundesgebietunab­hängig von Ihrem Wohnort durch. Hierzu sind keine Anwaltsbesuche Ihrerseits nötig. Der gesamte Austausch von Unterlagen, wie der Vollmacht, die Kopie der Heiratsurkunde, die Formulare zum Versorgungsausgleich, etc., kann problemlos per Post,
E-Mail oder auch Fax erledigt werden. Bei Nachfragen stehen wir Ihnen jederzeit per Telefon  oder via E-Mail zur Verfügung.

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