Anwaltspflicht bei Scheidung & Onlinescheidung

Wofür brauche ich für meine Scheidung einen Anwalt?

In der Bundesrepublik Deutschland benötigt man für eine Scheidung einen Rechtsanwalt. Derjenige, der den Scheidungsantrag einreichen will, also der sog. Antragsteller bzw. die sog. Antragstellerin beauftragt den Anwalt. Soweit Einigkeit bezüglich der Scheidung herrscht und der Ehegatte der Scheidung zustimmt, braucht der andere Ehegatte im eigentlichen Scheidungstermin vor dem Familiengericht der Scheidung nur zuzustimmen und benötigt für diese Zustimmung keinen eigenen Anwalt, d.h., dass im Prinzip für eine Scheidung ein Anwalt ausreichend ist, soweit zwischen den Scheidungswilligen Einigkeit besteht.

Sollen im Scheidungstermin zusätzlich zur Scheidung Sonderanträge, die so genannten Folgesachen, etwa bezüglich einer Unterhaltsregelung für den Ehegatten oder etwaig vorhandene Kinder, über den Zugewinnausgleich, über einen Verzicht auf den Versor­gungsausgleich, über die Ehewohnung oder schließlich den Hausrat erfolgen, so ist in jedem Fall auch ein Anwalt auf der Gegenseite notwendig. Es ist daher zumeist günstiger, wenn man sich über die Scheidungsfolgen vorher geeinigt hat und hierzu keine besonderen Anträge nötig werden. Es kann hier sogar kostengünstiger sein, eine so-genannte Scheidungsfolgenvereinbarung mit dem Gegner zu treffen, in der über alle relevanten und zu regelnden Gegenständen eine notarielle Urkunde im Einvernehmen beider Scheidungswilligen erstellt wird, sodass der eigentliche Scheidungstermin ohne die Klärung der relevanten Fragen erfolgen kann. Bei diesbezüglichen weitergehenden Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter und/oder vermitteln Ihnen einen Notar in Ihrer Nähe.

zurück

info@scheidungswillig.de  |  Impressum

Wir begleiten Sie zu Ihrem Scheidungstermin beim Familiengericht und stellen in der mündlichen Verhandlung den Scheidungsantrag.

Die Kanzlei Zöller führt Online­scheidungen im gesamten Bundesgebietunab­hängig von Ihrem Wohnort durch. Hierzu sind keine Anwaltsbesuche Ihrerseits nötig. Der gesamte Austausch von Unterlagen, wie der Vollmacht, die Kopie der Heiratsurkunde, die Formulare zum Versorgungsausgleich, etc., kann problemlos per Post,
E-Mail oder auch Fax erledigt werden. Bei Nachfragen stehen wir Ihnen jederzeit per Telefon  oder via E-Mail zur Verfügung.

Scheidungskostenrechner

Scheidungsformular