Trennungszeitpunkt bei Scheidung
Was gilt als Trennungszeitpunkt?
Der Trennungszeitpunkt ist der Moment, in dem beide Ehegatten sich endgültig zur Trennung entschließen und dies nach außen hin durch die Aufgabe der ehelichen Lebensgemeinschaft dokumentiert haben.
Dies kann durch den Auszug des einen Ehegatten aus der Ehewohnung geschehen, oder dadurch, dass die Eheleute in der Ehewohnung von Tisch und Bett getrennt leben. Diese Variante liegt vor, wenn die Ehegat-ten zwar noch in einer Wohnung leben, die Mahlzeiten jedoch nicht mehr zusammen einnehmen, d.h., der eine auch nicht mehr für den anderen kocht, jeder seine Wäsche selber macht und jeder in seinem eigenen Bett schläft. Es muss dabei aus den gesamten Umständen erkennbar sein, dass wenigstens einer der Ehegatten die häusliche Lebensgemeinschaft nicht mehr herstellen will.
Wir begleiten Sie zu Ihrem Scheidungstermin beim Familiengericht und stellen in der mündlichen Verhandlung den Scheidungsantrag.
Die Kanzlei Zöller führt Onlinescheidungen im gesamten Bundesgebietunabhängig von Ihrem Wohnort durch. Hierzu sind keine Anwaltsbesuche Ihrerseits nötig. Der gesamte Austausch von Unterlagen, wie der Vollmacht, die Kopie der Heiratsurkunde, die Formulare zum Versorgungsausgleich, etc., kann problemlos per Post,
E-Mail oder auch Fax erledigt werden. Bei Nachfragen stehen wir Ihnen jederzeit per Telefon oder via E-Mail zur Verfügung.
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