Trennungszeiten bei Scheidung & Onlinescheidung

Wie lang muss man vor einer Scheidung getrennt leben?

Hier ist zu unterscheiden, ob die Ehepartner beiderseits die Scheidung wollen, oder nicht.

Soweit beide Ehepartner die Scheidung wünschen, muss man 1 Jahr getrennt leben, um sich scheiden lassen zu können. Dabei kann man auch innerhalb der Ehewohnung voneinander getrennt leben, wichtig ist jedoch, dass die sogenannte Trennung von „Tisch und Bett“ streng erfolgt.

Soweit nur ein Ehepartner die Scheidung wünscht, der andere jedoch der Scheidung nicht zustimmen will, ist im Gesetz eine Trennungszeit von 3 Jahren vorgesehen, bis die Scheidung beantragt werden kann.

Es ist zu beachten, dass das Trennungsjahr, bzw. die 3-jährige Trennungszeit, erst in der mündlichen Verhandlung, d.h. beim eigentlichen Scheidungstermin abgelaufen sein muss. Bei den meisten Familiengerichten kann deshalb der Scheidungsantrag auch schon nach einer Trennungszeit von etwa 10 bis 11 Monaten eingereicht werden, da es bis zum eigentlichen Scheidungstermin zumeist noch mehrere Monate dauern kann.

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Wir begleiten Sie zu Ihrem Scheidungstermin beim Familiengericht und stellen in der mündlichen Verhandlung den Scheidungsantrag.

Die Kanzlei Zöller führt Online­scheidungen im gesamten Bundesgebietunab­hängig von Ihrem Wohnort durch. Hierzu sind keine Anwaltsbesuche Ihrerseits nötig. Der gesamte Austausch von Unterlagen, wie der Vollmacht, die Kopie der Heiratsurkunde, die Formulare zum Versorgungsausgleich, etc., kann problemlos per Post,
E-Mail oder auch Fax erledigt werden. Bei Nachfragen stehen wir Ihnen jederzeit per Telefon  oder via E-Mail zur Verfügung.

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