Verfahrenskostenhilfe bei Onlinescheidung

Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe?

Soweit in etwa das monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten zusammen bei ca. 1.500,00 Euro liegt, besteht Aussicht auf Verfahrenskostenhilfe (PKH). Dies bedeutet, dass aufgrund der finanziellen Situation der beantragenden Partei Verfahrenskostenhilfe gewährt wird, wonach die Scheidung billiger oder zunächst sogar kostenlos durchgeführt werden kann. Soweit der Antragsteller jedoch dazu in der Lage ist, muss er sich anteilsmäßig an den Kosten beteiligen. Das Gericht würde in einem solchen Fall monatliche Raten an die Gerichtskasse festsetzen, die sich einkommensabhängig zwischen und 30,00 Euro und 300,00 Euro bewegen.

In jedem Fall ist hierzu ein Verfahrenskostenhilfeformular auszufüllen und der entsprechende Antrag beim Familiengericht zu stellen. Das Formular gibt es hier (Formularlink zum Ausdrucken), bei jedem Rechtsanwalt oder bei Gericht. Es sind hier Einkommensnachweise, Arbeitslosengeldbescheide, Sozialhilfebescheide, eine Ko-pie des Mietvertrages und gegebenenfalls Nachweise über Schulden und Ausgaben für Versicherungen, etc. beizufügen. Gerne stellen auch wir den Antrag nach Erhalt des ausgefüllten Formulare für Sie – sprechen Sie uns an – Kontakt.

zurück

info@scheidungswillig.de  |  Impressum

Wir begleiten Sie zu Ihrem Scheidungstermin beim Familiengericht und stellen in der mündlichen Verhandlung den Scheidungsantrag.

Die Kanzlei Zöller führt Online­scheidungen im gesamten Bundesgebietunab­hängig von Ihrem Wohnort durch. Hierzu sind keine Anwaltsbesuche Ihrerseits nötig. Der gesamte Austausch von Unterlagen, wie der Vollmacht, die Kopie der Heiratsurkunde, die Formulare zum Versorgungsausgleich, etc., kann problemlos per Post,
E-Mail oder auch Fax erledigt werden. Bei Nachfragen stehen wir Ihnen jederzeit per Telefon  oder via E-Mail zur Verfügung.

Scheidungskostenrechner

Scheidungsformular