Gerichtsgebühren für Scheidungen und Onlinescheidungen

Was muss an das Gericht gezahlt werden?

Die Gerichtsgebühren einer Scheidung richten sich im Wesentlichen nach dem Einkommensverhältnis der Ehegatten. In bestimmten Einzelfällen ist eine Gegenstandswertreduzierung zwischen 20 % und 25 % möglich. Hier kann der Rechtsanwalt versu-chen, eine solche zu erwirken, wobei letztlich jedoch das Gericht über eine solche nach freiem Ermessen entscheidet. Die Fälligkeit der Gerichtskosten tritt dann ein, soweit nach Auftrags- und Vollmachtserteilung der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingeht. Von dort aus wird eine Gerichtskostennote an den Antragsteller / die Antragstellerin versandt, die, für eine Zustellung des Scheidungsantrages an den Antragsgegner, beglichen werden muss.

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Wir begleiten Sie zu Ihrem Scheidungstermin beim Familiengericht und stellen in der mündlichen Verhandlung den Scheidungsantrag.

Die Kanzlei Zöller führt Online­scheidungen im gesamten Bundesgebietunab­hängig von Ihrem Wohnort durch. Hierzu sind keine Anwaltsbesuche Ihrerseits nötig. Der gesamte Austausch von Unterlagen, wie der Vollmacht, die Kopie der Heiratsurkunde, die Formulare zum Versorgungsausgleich, etc., kann problemlos per Post,
E-Mail oder auch Fax erledigt werden. Bei Nachfragen stehen wir Ihnen jederzeit per Telefon  oder via E-Mail zur Verfügung.

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