Anwaltsgebühr für Scheidungen & Scheidungen online

Mit welchen Anwaltskosten muss man rechnen?

Die Anwaltsgebühren sind nach dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgeschrieben. Hierbei gibt es gesetzlich festgelegte Mindestgebühren, die kein Rechtsanwalt in der Bundesrepublik unterschreiten darf. Möglich sind jedoch stets Vereinbarungen höherer Gebühren.

Bitte beachten Sie:

Bei einer Onlinescheidung über diese Homepage zahlen Sie nur die Mindestgebühren!

zurück

info@scheidungswillig.de  |  Impressum

Wir begleiten Sie zu Ihrem Scheidungstermin beim Familiengericht und stellen in der mündlichen Verhandlung den Scheidungsantrag.

Die Kanzlei Zöller führt Online­scheidungen im gesamten Bundesgebietunab­hängig von Ihrem Wohnort durch. Hierzu sind keine Anwaltsbesuche Ihrerseits nötig. Der gesamte Austausch von Unterlagen, wie der Vollmacht, die Kopie der Heiratsurkunde, die Formulare zum Versorgungsausgleich, etc., kann problemlos per Post,
E-Mail oder auch Fax erledigt werden. Bei Nachfragen stehen wir Ihnen jederzeit per Telefon  oder via E-Mail zur Verfügung.

Scheidungskostenrechner

Scheidungsformular